
Rohbau
Wie wählt man Handwerksbetriebe aus und vergibt den Auftrag?
Handwerker auswählen: Handwerksrolle prüfen, Baubeschreibung einordnen, Vergütung klären, Vergabeentscheidung dokumentieren und Auftrag schriftlich erteilen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Prüfe zuerst, ob der Betrieb für dein Gewerk in der Handwerksrolle steht: bei zulassungspflichtigen Handwerken führt die Handwerkskammer dieses Verzeichnis, und eine Einzelauskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt Eintrag in der Handwerksrolle.
- Baubeschreibung und Fertigstellungszeitpunkt sind keine Absichtserklärung: Beide werden Vertragsinhalt, wenn der Vertrag nichts Ausdrückliches regelt § 650k BGB.
- Ohne bestimmte Höhe gilt die übliche Vergütung; ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Ob er als verbindlicher Preis gilt, hängt von der Vereinbarung ab § 632 BGB.
- Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat; andernfalls kommt es auf die vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung an § 633 BGB.
Stufe 1: Gewerk und Betrieb abgleichen
Die Handwerksordnung unterscheidet zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Für die zulassungspflichtigen Gewerbe führt die Handwerkskammer die Handwerksrolle, in die Betriebsinhaber mit dem von ihnen betriebenen Handwerk einzutragen sind § 6 HwO. Wer wissen will, ob ein konkreter Betrieb für ein Gewerk eingetragen ist, kann eine Einzelauskunft verlangen. Voraussetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut ein glaubhaft dargelegtes berechtigtes Interesse.
Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke. Dort stehen unter anderem Maurer und Betonbauer (Nummer 1), Dachdecker (Nummer 4), Stuckateure (Nummer 9) sowie Maler und Lackierer (Nummer 10). Weiter gelistet sind Installateur und Heizungsbauer (Nummer 24), Elektrotechniker (Nummer 25), Tischler (Nummer 27), Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (Nummer 42) und Estrichleger (Nummer 44) Anlage A zur Handwerksordnung.
Für die Auswahl heißt das: Ermittle zuerst das betroffene Gewerk, etwa Dachdeckerarbeiten oder Elektroinstallation. Ordne dann den Betrieb zu. Passt die Tätigkeit zu keinem Eintrag in Anlage A, kann statt eines zulassungspflichtigen Handwerks ein anderes Gewerbe vorliegen. Ziehe daraus aber nicht den Umkehrschluss, ein nicht eingetragener Betrieb sei für jede Arbeit ungeeignet.
Ein Randfall verdient Beachtung: Ein Betrieb kann mehrere Handwerke ausüben und mit diesen in der Rolle stehen. Prüfe deshalb nicht nur den Firmennamen, sondern das Gewerk, das dein Auftrag tatsächlich umfasst. Diese Zuordnung ist die erste Stufe des Entscheidungswegs.
Stufe 2: Baubeschreibung als Vertragsgrundlage
Beim Bau eines neuen Gebäudes oder bei erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude liegt ein Verbraucherbauvertrag vor, wenn der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher dazu verpflichtet wird. Dieser Vertrag bedarf der Textform § 650i BGB. Nicht jede kleine Reparatur fällt darunter.
Wird eine Baubeschreibung vorvertraglich zur Verfügung gestellt, werden ihre Angaben zur Bauausführung Vertragsinhalt. Das gilt nur dann nicht, wenn die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben § 650k BGB. Für die Auswahl bedeutet das: Vergleiche Angebote nicht nur über den Preis, sondern über die dort beschriebene Leistung.
Der Mindestinhalt einer Baubeschreibung ist gesetzlich umrissen. Gefordert sind unter anderem eine allgemeine Gebäudebeschreibung, Art und Umfang der Leistungen, Gebäudedaten mit Plänen und Flächenangaben, Angaben zu den Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke sowie zu Qualitätsmerkmalen Art. 249 § 2 EGBGB. Die Aufzählung nennt einzelne Punkte teils mit der Wendung gegebenenfalls. Das ist eine Bedingung, kein Hinweis darauf, dass der Punkt regelmäßig entfällt.
Ist die Baubeschreibung unvollständig oder unklar, wird der Vertrag nach den Begleitumständen ausgelegt. Zweifel an der geschuldeten Leistung gehen zulasten des Unternehmers § 650k BGB. Praktisch heißt das für dich: Formuliere im Angebotsvergleich die Punkte, die du als selbstverständlich annimmst, ausdrücklich.
Stufe 3: Vergütung und Kostenanschlag
Eine Vergütung gilt stillschweigend als vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe nicht bestimmt, gilt bei bestehender Taxe die taxmäßige Vergütung, sonst die übliche Vergütung § 632 BGB. Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten § 632 BGB.
Die Regel zum Kostenanschlag betrifft dessen Erstellung. Sie besagt nicht, ob der im Anschlag genannte Preis für das Werk verbindlich ist. Ein Kostenanschlag kann unverbindlich sein; ob er als Festpreis gilt, hängt von der Vereinbarung ab. Halte deshalb ausdrücklich fest, ob der Anschlag als verbindliche Preisvereinbarung gelten soll.
Für die Auftragsvergabe ist eine bestimmte Vergütungsgrundlage klarer als eine unbestimmte. Notiere, ob es sich um eine Pauschale, einen Stundenlohn oder eine Abrechnung nach Aufmaß handelt, welcher Zeitraum und welche Leistung erfasst sind und wie mit voraussichtlichen Überschreitungen umgegangen wird. Eine fehlende Höhe führt nur zur üblichen oder taxmäßigen Vergütung, nicht zu einer automatischen Preisbindung.
Beispielhafte Entscheidungsnotiz, keine Marktpreise
Angenommen, zwei Angebote nennen 9.500 Euro und 11.200 Euro für dieselbe Sanierung. Das sind frei gewählte Beispielzahlen, keine Marktpreise. Der Vergleich nach Endsumme greift zu kurz, wenn die Angebote unterschiedliche Leistungen enthalten.
| Feld der Entscheidungsnotiz | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke beschrieben | teils | ja |
| Fertigstellungszeitpunkt genannt | nein | ja |
| Vergütungsart bestimmt | unklar | Pauschale |
| Kostenanschlag verbindlich vereinbart? | offen | ausdrücklich ja |
| Offene Punkte protokolliert | keine | zwei, mit nächstem Schritt |
Trägt man die Felder ein, kann das teurere Angebot die bestimmtere Vergabegrundlage sein. Die Tabelle illustriert die Entscheidungsnotiz, keine Aussage über tatsächliche Marktpreise.
Stufe 4: Spezifikations- und Vergabeunterlagen vorbereiten
Vor der Beauftragung sollte die geschuldete Leistung so genau beschrieben sein, dass beide Seiten dasselbe Werk meinen. Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine solche Vereinbarung, kommt es auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst auf die gewöhnliche Verwendung an § 633 BGB. Das ist keine Mängelrüge, sondern eine Spezifikationsregel: Je präziser Gewerk, Material, Fläche und Ausführungsstand im Auftrag stehen, desto klarer ist der geschuldete Erfolg.
Lege für deine Vergabeunterlagen fest, welche angebotenen Leistungen beauftragt werden. Halte auch die vereinbarte Vergütungsart und Terminangaben fest. Beim Verbraucherbauvertrag ist ein verbindlicher Fertigstellungszeitpunkt anzugeben; lässt er sich bei Vertragsschluss noch nicht angeben, ist die Dauer der Bauausführung festzuhalten. Fehlt eine Angabe im Angebot, notiere sie als offene Frage; kläre sie vor der Auftragserteilung schriftlich.
Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen, bedarf dieser Verbraucherbauvertrag der Textform nach § 650i BGB. Für kleinere Reparaturen gilt diese Formpflicht nicht; dort bleibt trotzdem eine klare Leistungsbeschreibung sinnvoll. Die vorvertraglich zur Verfügung gestellte Baubeschreibung wird mit ihren Angaben zur Bauausführung Vertragsinhalt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes § 650k BGB.
Stufe 5: Vergabeentscheidung dokumentieren und Auftrag erteilen
Für die eigentliche Vergabe eignet sich eine schriftliche Entscheidungsnotiz. Halte fest, welcher Betrieb ausgewählt wurde, welche Vergütungsgrundlage gilt und welche mit dem Auftrag verbundenen Fragen noch offen sind. Diese Notiz ist eine organisatorische Methode, kein gesetzliches Formular.
Ein mögliches Raster mit fünf Feldern:
- Verantwortliche Person für die Entscheidung
- ausgewählter Betrieb und betroffenes Gewerk
- zugrunde gelegtes Angebot oder Baubeschreibung
- vereinbarte Vergütung, Zahlungsweise und Fertigstellungstermin
- offene Punkte und nächster Schritt
Bleiben Umfang, Preisgrundlage oder Termin offen, kennzeichne die Entscheidung als noch nicht abgeschlossen. Bitte den Betrieb um eine Ergänzung und notiere, wer sie prüft. Vergleiche die ergänzte Fassung mit deiner Entscheidungsnotiz, bevor du den Auftrag erteilst.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Betrieb für mein Gewerk in der Handwerksrolle steht?
Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke ihres Bezirks. Eine Einzelauskunft ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt § 6 HwO. Welches Gewerk betroffen ist, ergibt sich aus Anlage A zur Handwerksordnung.
Wird eine Baubeschreibung automatisch Vertragsinhalt?
Beim Verbraucherbauvertrag werden die Angaben einer vorvertraglich zur Verfügung gestellten Baubeschreibung zur Bauausführung Vertragsinhalt, soweit nichts ausdrücklich anders vereinbart wurde (§ 650k BGB). Das gilt nicht pauschal für jede Reparaturbeschreibung.
Gilt der Kostenanschlag als verbindlicher Preis?
Kläre ausdrücklich, ob eine verbindliche Preisvereinbarung getroffen wird. Die Regel in § 632 Absatz 3 BGB betrifft eine andere Frage: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Aus dieser Regel zur Erstellung des Anschlags folgt keine Aussage zur Verbindlichkeit des genannten Werkpreises.
Was gehört in eine Vergabeentscheidung?
Die Entscheidungsnotiz sollte die verantwortliche Person, den ausgewählten Betrieb, das Gewerk, die Vergütungsgrundlage und offene Punkte enthalten. Sie ist ein internes Organisationsinstrument und kein gesetzliches Formular.
In diesem Leitfaden
- Bauvertrag: Verbraucherbauvertrag, Baubeschreibung und VergütungVerbraucherbauvertrag nach § 650i BGB: Textform, Baubeschreibung nach Art. 249 EGBGB, Fertigstellungsangabe und Vergütung nach § 632 BGB erklärt.
- Fachbetriebe über Handwerkskammer und Verzeichnisse findenHandwerksrolle, Einzelauskunft, freiwillige Handwerkersuche und Sachverständigen-Datenbank: So finden Sie Betriebe und prüfen, welche Angaben belastbar sind.
- Welche Rechte greifen bei mangelhafter Handwerkerleistung?Sachmangel, Nacherfüllung und Selbstvornahme nach BGB: Wann Sie als Besteller eine Frist setzen müssen und wann Sie einen Vorschuss verlangen können.



