Handwerksrolle und Handwerkersuche: Verzeichnisse für Betriebe und Sachverständige
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Rohbau

Teil von Wie wählt man Handwerksbetriebe aus und vergibt den Auftrag?

Fachbetriebe über Handwerkskammer und Verzeichnisse finden

Handwerksrolle, Einzelauskunft, freiwillige Handwerkersuche und Sachverständigen-Datenbank: So finden Sie Betriebe und prüfen, welche Angaben belastbar sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Handwerksrolle ist das gesetzliche Verzeichnis der zulassungspflichtigen Betriebe; eine Einzelauskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.
  • Die Handwerkersuche der Kammern ist ein freiwilliger Eintrag, kein amtlicher Nachweis.
  • Für Mängelgutachten und Rechnungsprüfung gibt es eine eigene Sachverständigen-Datenbank.

Was die Handwerksrolle ist und was sie belegt

Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in das Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks mit dem betriebenen Handwerk einzutragen sind. Genau dieses Verzeichnis heißt Handwerksrolle, geregelt in § 6 Absatz 1 der Handwerksordnung. Wer dort steht, ist mit dem angegebenen Gewerk erfasst.

Die Rolle sagt, ob ein Betrieb für ein zulassungspflichtiges Handwerk eingetragen ist. Sie ist kein Qualitätssiegel, sondern beantwortet die Frage: Darf dieser Betrieb das Gewerk ausüben?

Welche Gewerke zulassungspflichtig sind, listet die Anlage A der Handwerksordnung. Sie umfasst 53 Positionen, von Maurern und Betonbauern über Dachdecker und Elektrotechniker bis zu Tischlern und Raumausstattern, wie die Anlage A der Handwerksordnung im Einzelnen aufführt.

Einzelauskunft aus der Handwerksrolle anfordern

Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Das regelt § 6 Absatz 2 der Handwerksordnung. Sie fragen also bei der zuständigen Kammer an und machen plausibel, warum Sie die Auskunft brauchen.

Nicht jedes Datum wird herausgegeben. Ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie elektronische Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Webseite, Telefax- und Telefonnummer, wie § 6 der Handwerksordnung festhält. Eine listenmäßige Übermittlung unterbleibt zudem, wenn die betroffene Person widersprochen hat.

Für die Rolle gilt eine Besonderheit: Nach einer Löschung werden die Daten nach § 13 Absatz 5 HwO noch dreißig Jahre in einer gesonderten Datei gespeichert, aus der ebenfalls Einzelauskünfte erteilt werden können. Auch dort gilt das glaubhaft gemachte berechtigte Interesse.

Freiwilliger Betriebseintrag: die Handwerkersuche

Neben der Rolle betreiben viele Kammern einen freiwilligen Betriebseintrag. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern beschreibt, dass Betriebe kostenlos eine Art Visitenkarte hinterlegen können. Sichtbar sind dann Name des Betriebsinhabers, gesetzlichen Vertreters, Betriebsleiters oder persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, die Betriebsanschrift und das Handwerk, wie die Kammer in ihren Hinweisen zur Veröffentlichung der Betriebsdaten erläutert.

Die Darstellung des Dienstleistungsspektrums mit Schlagworten und einem Link zur eigenen Homepage ist ausdrücklich ein ergänzendes Angebot. Weil der Betrieb Inhalt und Umfang selbst festlegt, liegt die Richtigkeit der Angaben in seiner Verantwortung; die Kammer übernimmt dafür keine Haftung.

Praktisch heißt das: Ein Eintrag hilft bei der Suche nach Betrieben in der Nähe und liefert Ansprechpartner. Er belegt aber nicht, dass das angegebene Leistungsspektrum vollständig verfügbar ist. Prüfen Sie das im Gespräch und im Angebot.

Zuständige Kammer finden

Sie müssen wissen, welche Kammer für Ihren Betrieb oder Ihr Bauvorhaben zuständig ist. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks führt eine Adressliste der 53 Handwerkskammern in Deutschland, sortiert nach den Städten ihrer Hauptsitze und nicht zwangsläufig nach den Kammermannen. Die Einträge enthalten Anschrift, Telefon, E-Mail und einen Link zur Kammer, wie das Adressverzeichnis des ZDH zeigt.

Suchen Sie Ihre Region dort heraus und wenden Sie sich direkt an diese Kammer. Ein Suchen ohne Ortsbezug bringt bei einer Einzelauskunft wenig, weil immer die Kammer des Betriebsbezirks die Rolle führt.

Sachverständige für Mängel und Rechnungsprüfung

Für Streit um handwerkliche Leistungen gibt es einen eigenen Weg. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sind derzeit rund 6.000 Sachverständige durch die Handwerkskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Bei Privatgutachten kommt ein Sachverständiger hinzu, etwa zur Begutachtung möglicher Mängel oder Schäden oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung.

Die Suche läuft über die bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks. Der Beitrag zum Sachverständigenwesen beim ZDH nennt sie als Weg, einen Sachverständigen in der Nähe zu finden. Beachten Sie: Die Datenbank weist die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach, nicht automatisch eine Eignung für Ihren konkreten Streitpunkt.

Besonders bei Privatgutachten gilt: Ein solches Gutachten kann ein Gerichtsverfahren vermeiden helfen, garantiert aber kein bestimmtes Ergebnis. Klären Sie vorher Auftrag, Umfang und Kosten.

Was diese Quellen nicht leisten

Keine der vier Stellen vergibt Noten oder Empfehlungen. Die Handwerksrolle beantwortet eine Zulassungsfrage, die Handwerkersuche einen Auffindbarkeitswunsch, das Kammerverzeichnis eine Zuständigkeitsfrage, die Sachverständigen-Datenbank eine Qualifikationsfrage. Keine ersetzt einen Angebotsvergleich.

Nachweisweg Träger Zweck Belastbarkeit
Handwerksrolle Handwerkskammer Eintragung zulassungspflichtiger Betriebe gesetzliches Verzeichnis, Auskunft bei berechtigtem Interesse
Handwerkersuche Kammer, freiwillig Selbstdarstellung des Betriebs Angaben stammen vom Betrieb
Kammerverzeichnis ZDH zuständige Kammer finden reine Kontaktdaten
Sachverständigen-Datenbank Handwerkskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Qualifikationsnachweis, keine Empfehlung

Die Tabelle ordnet Zweck und Belastbarkeit. Sie ist eine eigene Einordnung und kein Bewertungsschema der genannten Stellen.

Häufige Fragen

Erhalte ich immer Auskunft aus der Handwerksrolle? Eine Einzelauskunft ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Bestimmte Kontaktdaten und Wohnanschriften sind von der Übermittlung ausgeschlossen.

Ist ein Eintrag in der Handwerkersuche ein amtlicher Nachweis? Nein. Der Eintrag ist ein freiwilliger Service; Inhalt und Umfang legt der Betrieb fest, der für die Richtigkeit verantwortlich ist.

Wo finde ich einen Sachverständigen? Über die bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks. Dort sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auffindbar.

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