Karte zur Bauablaufplanung mit drei Phasen und Koordinatorenpflicht
Bild: Baugewerkewissen

Rohbau

Wie wird ein Bauablauf geplant und welche Gewerke koordiniert?

Bauablauf planen in drei Phasen: Gewerke koordinieren, Vorankündigung und SiGe-Plan prüfen, LPH 8 dokumentieren und Terminänderungen nachvollziehbar aufzeichnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Planung der Baustelleneinrichtung lässt sich nach BG BAU in drei Phasen gliedern: bis zur Auftragsvergabe, nach der Vergabe bis zum Baubeginn und nach Baubeginn.
  • Vorankündigung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hängen nach § 2 BaustellV an konkreten Schwellen und an der Zahl beteiligter Arbeitgeber.
  • In der Leistungsphase 8 nach HOAI Anlage 10 stehen Terminplan, Bauablaufdokumentation und Abnahme als Grundleistungen nebeneinander.

Drei Phasen der Bauablaufplanung

Der Bauablauf entsteht nicht erst auf der Baustelle. Nach der Darstellung im BauPortal der BG BAU gliedert sich die Planung der Baustelleneinrichtung bei üblichen Bauvorhaben in drei Phasen. Die erste läuft bis zur Auftragsvergabe, die zweite von der Vergabe bis zum Baubeginn, die dritte ab Baubeginn bis zum Abschluss. Diese Gliederung betrifft die Baustelleneinrichtung, gibt aber ein brauchbares Raster für die Terminplanung insgesamt ab.

In der ersten Phase liegen die Grundlagen beim Bauherrn. Er muss zusammen mit Planern und der SiGe-Koordination ein Grobkonzept entwickeln und festlegen, welche Unternehmen wann und in welchem Gewerk Leistungen der Baustelleneinrichtung erbringen. Das ist keine Formalie: Aus diesem Schritt entstehen die Inhalte der Ausschreibungsunterlagen und damit die Grundlage für die Angebote der Bieter. Wer diese Phase überspringt, verschiebt die Koordination in eine Zeit, in der Termine bereits bindend sind.

In der zweiten Phase übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Grobkonzept wird eine ausführungsreife Planung, ergänzt durch interne Anlaufgespräche, Baufeldbesichtigung und Abstimmung mit der Bauherrenseite. Zentrales Instrument ist der Baustelleneinrichtungsplan. Er lässt sich durch Personal- und Geräteeinsatzpläne, Gerätelisten und Bauablaufpläne ergänzen.

Die dritte Phase beginnt mit dem Baubeginn. Ändern sich Bauverfahren, Bauabläufe, Bauzeiten oder Leistungsumfänge, wird der Plan fortgeschrieben. Die BG BAU weist zusätzlich darauf hin, dass auch eine Freigabe des Plans durch Bauherr und SiGe-Koordinator die Unternehmer nicht von ihrer eigenen Verantwortung für eine sichere Baustelleneinrichtung entbindet.

Gewerke koordinieren: welche Schnittstellen zählen

Gewerke koordinieren heißt in der Planung vor allem, Übergaben festzulegen. Vier Schnittstellen tauchen in fast jedem Ablauf auf: Fläche, Zufahrt, Medienanschluss und Vorleistung des vorherigen Gewerks. Die BG BAU ordnet die Übergabepunkte für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon im Praxisbeispiel räumlich der Einfahrt zu, weil dort Anschluss und Kontrolle zusammenfallen. Solche Festlegungen gehören in die Ausschreibung, nicht in die Bauphase.

Wer welche Vorleistung schuldet, lässt sich als Ablaufmatrix festhalten. Jede Zeile enthält eine Vorleistung, die verantwortliche Rolle, den Nachweis und das nachfolgende Gewerk. Die Matrix ist eine Planungshilfe, kein Standarddokument. Sie funktioniert nur, wenn die Beteiligten die Zeilen mit ihren tatsächlichen Vertragsfristen abgleichen.

Vorleistung verantwortliche Rolle Nachweis nächstes Gewerk
Baustraße und Zufahrt herstellen Auftragnehmer Erschließung Abnahme der Tragfähigkeit Rohbau, Anlieferung
Medienübergabepunkte einrichten Bauherr mit Versorgern Übergabeprotokoll alle ausführenden Gewerke
Lagerfläche räumen und sichern Auftragnehmer Rohbau Freigabe des Baustelleneinrichtungsplans Ausbau
Terminplan fortschreiben Objektüberwachung aktualisierter Balkenplan alle Gewerke
Mängel feststellen und Abnahme empfehlen Objektüberwachung mit Planungsbeteiligten Abnahmeempfehlung Nutzung, Mängelbeseitigung

Die Matrix ersetzt keine Vertragsklausel. Sie macht aber sichtbar, wo zwei Gewerke dieselbe Fläche, dieselbe Zufahrt oder dieselbe Zeit beanspruchen. Genau dort entstehen die Verzögerungen, die später niemand mehr eindeutig zuordnen kann.

Vorankündigung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Zwei Unterlagen hängen nach § 2 BaustellV an Bedingungen, die sich vorher prüfen lassen. Eine Vorankündigung ist zu übermitteln, wenn die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Sie ist spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln, sichtbar auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan folgt anderen Bedingungen. Er ist auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zu erstellen, wenn eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden. Der Plan muss die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für diese Arbeiten enthalten.

Für Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird, greift eine Unterrichtungspflicht, wenn eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden. Der nach § 4 Verantwortliche hat diesen Arbeitgeber vor Einrichtung der Baustelle über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären. Die drei Konstellationen sind also getrennt zu prüfen, nicht als Stufenfolge zu verstehen.

Aufgaben des Koordinators nach BaustellV

Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Die Beauftragung entbindet ihn jedoch nicht von seiner Verantwortung.

Während der Planung koordiniert der Koordinator die Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 BaustellV, arbeitet den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus oder lässt ihn ausarbeiten und stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammen. Während der Ausführung organisiert er die Zusammenarbeit der Arbeitgeber, achtet auf die Erfüllung der Pflichten nach der Verordnung und passt den Plan bei Änderungen an.

Für die Terminplanung ist das relevant, weil Sicherheitsplan und Bauablauf sich gegenseitig binden. Ein geänderter Ablauf kann neue gleichzeitige Arbeiten erzeugen. Wird der Plan dann nicht angepasst, klaffen Dokumentation und Baustelle auseinander.

Terminplan, Bauablaufdokumentation und Abnahme nach LPH 8

Die Anlage 10 zur HOAI führt für die Leistungsphase 8 mehrere Grundleistungen getrennt auf, die den Bauablauf betreffen. Dazu gehören das Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans als Balkendiagramm sowie die Dokumentation des Bauablaufs, etwa per Bautagebuch. Beide Leistungen sind im Leistungsbild getrennt genannt, was für die Aufgabenverteilung auf der Baustelle wichtig ist.

Ebenso genannt sind das Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten sowie die Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer Planungs- und Überwachungsbeteiligter, die Feststellung von Mängeln und die Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber. Hinzu kommen die systematische Zusammenstellung der Dokumentation und das Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

Wichtig ist der Charakter dieser Aufzählung. Es handelt sich um ein Leistungsbild, nicht um eine Vorschrift, die jedem ausführenden Unternehmen dieselben Pflichten auferlegt. Was tatsächlich geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Der Terminplan nach LPH 8 ist damit eine vertraglich vereinbarte Überwachungsleistung, keine allgemeine Baustellenpflicht.

Änderungen am Bauablauf aufzeichnen statt pauschal bewerten

Ein Terminwechsel ist noch kein Verzug. Für die Fortschreibung genügt eine einfache Änderungsliste mit Ausgangstermin, beobachteter fehlender Voraussetzung, betroffenem Folgegewerk, verantwortlicher Klärung und neuem Termin erst nach bestätigter Bedingung. Das folgende Beispiel ist fiktiv und als Arbeitsmuster zu verstehen.

Ursprüngliche Aufgabe / Termin Fehlende Voraussetzung Betroffenes Folgegewerk Verantwortliche Klärung Neuer Termin erst nach bestätigter Bedingung
Baustraße befahrbar / Woche 1 Tragfähigkeit nicht bestätigt Rohbau, Anlieferung Auftragnehmer Erschließung neu nach Abnahme der Tragfähigkeit
Rohbau Wände / Tag 10 Bewehrungsabnahme ausstehend Betonage Objektüberwachung mit Prüfstatiker neu nach Abnahmefreigabe
Estrich / Woche 4 Lecktest nicht dokumentiert Bodenbelag Auftragnehmer Estrich neu nach Protokoll
Fassadengerüst / Tag 25 Freigabe des Baustelleneinrichtungsplans fehlt Fassade Bauherr mit SiGe-Koordination neu nach Freigabe
Inbetriebnahme / Woche 6 Medienübergabepunkt nicht bestätigt Technische Gewerke Bauherr mit Versorgern neu nach bestätigter Übergabe

Planungsänderungen sind damit keine Rechtsfolge, sondern ein Datensatz. Für die rechtliche Zuordnung genügt die Unterscheidung: § 286 Absatz 1 BGB verlangt für den Verzug eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit. Fehlt eine erforderliche Handlung des Bestellers, kann der Unternehmer nach § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn der Besteller durch das Unterlassen in Annahmeverzug gerät. Mehr zu Ausnahmen und Höhe steht im Beitragsverbund.

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Vorankündigung nach BaustellV zu übermitteln?

Wenn die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Die Frist beträgt spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle.

Wer muss einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen lassen?

Der nach § 4 BaustellV Verantwortliche: Auf der Baustelle müssen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Zusätzlich muss eine Vorankündigung zu übermitteln sein oder es müssen besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden. Die Ausarbeitung übernimmt der Koordinator.

Welche Aufzeichnung hilft bei einer fehlenden Bestellerhandlung?

Ein Änderungsnachweis, der Ausgangstermin, fehlende Voraussetzung, betroffenes Gewerk, verantwortliche Klärung und neuen Termin erst nach bestätigter Bedingung festhält. So lässt sich später prüfen, ob eine Bestellerhandlung nach § 642 BGB tatsächlich erforderlich war.

In diesem Leitfaden

  1. Estrich-Übergabe: Nachweise für FE 50 und A 38 MIXEstrich-Übergabe für FE 50 und A 38 MIX: Messwerte, Heizstatus und Belag in einer Vorlage dokumentieren, fehlende Nachweise erkennen und gezielt klären.
  2. Terminverzug auf der Baustelle und die Voraussetzungen des BGBTerminverzug auf der Baustelle: Wann eine Leistungszeit bestimmt ist, wann eine Mahnung nötig ist und wann Mitwirkung des Bestellers Entschädigung auslöst.
  3. Welche Unterlagen gehören zur Baustellendokumentation?Welche Unterlagen zur Baustellendokumentation gehören: Bauablaufdokumentation, Terminplan, Mängelfeststellung und Abnahmeempfehlung nach LPH 8 HOAI.

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